Europäische Datenschutzbeauftragte diskutieren über Brexit
Sondernewsletter vom 18. Februar 2019
Wir möchten Sie auf eine Pressemitteilung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) aufmerksam machen, die die Ergebnisse der Februar-Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) zusammenfasst.
Bei einem No-Deal-Brexit ist Großbritannien ab dem 30. März 2019 aus Sicht der DSGVO als Drittland zu behandeln. Eine Übergangsfrist gibt es in diesem Fall nicht. Unternehmen und Behörden sollten also schnellstmöglich prüfen, ob sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen, um gesetzeskonforme Datentransfers nach Großbritannien durchzuführen, so der stellvertretende BfDI Jürgen H. Müller in der Pressemitteilung.
In der EDSA wurde beschlossen, welche Vorkehrungen bei der Übermittlung von Daten nach Großbritannien getroffen werden müssen, sofern es zu keinem Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien kommen sollte. Die dazu erarbeiteten datenschutzrechtlichen Informationen können hier abgerufen werden. Außerdem wurden Informationen für Unternehmen veröffentlicht, deren unternehmensinterne Datenschutzregelungen (‘binding coporate rules’ bzw. BCRs) unter Regulierungshoheit der britischen Datenschutzbehörde ICO liegen.
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