Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung rügt die GOTHAM ADV LLC, West Indies, und die TLG Travel Group LLC, Polen bzw. USA
Berlin, 30. April 2019
Berlin, 30. April 2019 – Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat den Unternehmen GOTHAM ADV LLC (West Indies) und TLG Travel Group LLC (Polen bzw. USA) nach Überprüfung einer eingegangenen Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Es wurde festgestellt, dass die gemeinsame Tätigkeit der beklagten Parteien mehrfach und schwerwiegend gegen Standesregeln, Richtlinien und Qualitätsstandards der deutschen Markt- und Sozialforschung verstößt:
Zum einen liegt ein gravierender Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung zwingend vorschreibt (Abschnitt 4 der Deutschen Erklärung zum ICC/ESOMAR internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung sowie die Abschnitte 1, 4, 5, 7 und 8 der Online-Richtlinie).
Die beklagten Parteien vermischen Datenerhebungsmethoden (Befragungen) mit verkaufsfördernden Maßnahmen und betreiben unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufstätigkeit. Zum anderen hat die gemeinsame Tätigkeit der Unternehmen eine irreführende Gesamtwirkung und verstößt auch deshalb gegen den ICC/ESOMAR internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung.
Konkret haben die beklagten Unternehmen unter dem Namen „EcoLife“ Verbraucher in Deutschland per Mail zur Teilnahme an einer Online-Umfrage aufgerufen und dabei Hotelübernachtungsgutscheine in Aussicht gestellt. Für die Gutscheine wurde eine „Ausgabegebühr“ von 29,50 Euro im Voraus gefordert, zusätzlich würden vor Ort „Pflichtverpflegungssätze“ in nicht genannter Höhe fällig. Damit werden für auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Incentives erhebliche Geldbeträge berechnet, die bei ihrer Einlösung mit weiteren Folgekosten verbunden sind. Die Befragung steht dabei im Hintergrund und dient lediglich als Türöffner, um eine Verkaufstätigkeit zu betreiben.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung ahndet das standeswidrige Verhalten der Unternehmen GOTHAM ADV LLC und die TLG Travel Group LLC auch mit einer öffentlichen Rüge, weil Weiterbegehungs- bzw. Wiederholungsgefahr besteht. Diese Sanktionsmaßnahme soll dazu beitragen, das notwendige Vertrauen in die Markt- und Sozialforschung zu erhalten und Schaden von ihr und von möglichen weiteren Befragungsteilnehmern abzuwenden. Außerdem wird der Vorgang den zuständigen Behörden in Deutschland angezeigt.
Die Meldung finden Sie auch auf der Website des Rates.