Außerordentliche ADM-Mitgliederversammlung beschließt Öffnung für Newcomer und kleinere Unternehmen
Berlin, 25. November 2019
Berlin, 25. November 2019 – Die diesjährige außerordentliche Mitgliederversammlung des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e. V. fand am 15. November in Köln statt. In dem überaus gut besuchten Treffen wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass die Mitgliedschaft im ADM künftig auch für junge Startups und kleinere Unternehmen möglich sein soll.
Für diese stellen die Anforderung, mindestens drei Jahre am Markt zu bestehen, sowie der geforderte Mindestumsatz von 500.000 Euro oftmals eine unüberwindbare Hürde dar. Um die Aufnahme junger Startups und kleinerer Unternehmen zu ermöglichen, wurde eine Satzungsänderung in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Vorbehaltlich der Prüfung durch das zuständige Registergericht und der Eintragung ins Vereinsregister bietet die neue Satzung Newcomern und kleineren Unternehmen die „assoziierte Mitgliedschaft“ an. Als assoziierte Mitglieder wären diese Unternehmen zwar stimmrechtslos, verfügten ansonsten aber über alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Dazu gehört auch die Nutzung des ADM-Logos, die Inanspruchnahme der Rechtsberatung und die Teilnahme an verbandsinternen Workshops. Darüber hinaus müssten sich die Unternehmen verpflichten, die Vereinssatzung, Berufsgrundsätze, Standesregeln und Qualitätsstandards sowie Beschlüsse des ADM einzuhalten.
Erstmals berichtete zudem die neugegründete „ADM Interessengemeinschaft Teststudios“ von ihren Aktivitäten. Ausgiebig wurde auch über die Themen Repräsentativität, Wertschätzung von Interviewern und den Ausbildungsberuf des Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung (FAMS) diskutiert. Informationen zur Selbstregulierung der Branche und zum Stand der Ausarbeitung der europäischen ePrivacy-Verordnung rundeten die Versammlung ab.
Die nächste Mitgliederversammlung des ADM findet am 7. Mai 2020 in Berlin statt.