Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung rügt in einem Wiederholungsfall (erneut) die PLANETEO RESEARCH GROUP und die TLG TRAVEL GROUP LLC, Polen bzw. USA
Berlin, 9. Juni 2020 – Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. hat den Unternehmen Planeteo Research Group und TLG Travel Group LLC (Polen bzw. USA) nach Überprüfung einer eingegangenen Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Es wurde festgestellt, dass es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt um einen Wiederholungsfall handelt und die gemeinsame Tätigkeit der beklagten Parteien erneut mehrfach und schwerwiegend gegen Standesregeln, Richtlinien und Qualitätsstandards der deutschen Markt- und Sozialforschung verstößt:
Zum einen liege ein gravierender Verstoß gegen das sogenannte Trennungsgebot vor, das die Einhaltung der strikten Trennung von Umfrageforschung und forschungsfremden Tätigkeiten wie Marketing und Werbung zwingend vorschreibt (Abschnitt 4 der Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationaler Kodex zur Markt-, Meinungs- und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik sowie die Abschnitte 1, 4, 5, 7 und 8 der Richtlinie für Online-Befragungen). Die beklagten Parteien hätten Datenerhebungsmethoden (Befragungen) mit verkaufsfördernden Maßnahmen vermischt und unter dem Deckmantel einer Umfrage eine Verkaufstätigkeit betrieben. Zum anderen habe die gemeinsame Tätigkeit der Unternehmen eine irreführende Gesamtwirkung und verstoße auch deshalb gegen den ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt- und Sozialforschung.
Konkret hätten die beklagten Unternehmen Verbraucher in Deutschland per E-Mail zur Teilnahme an einer Online-Umfrage zum Thema Umweltbewusstsein aufgerufen und dabei Hotelübernachtungsgutscheine in Aussicht gestellt. Für die Gutscheine sei eine „Ausgabegebühr“ von 29,50 Euro im Voraus gefordert, zusätzlich vor Ort „Pflichtverpflegungssätze“ in nicht genannter Höhe fällig geworden. Damit würden für auf den ersten Blick attraktiv erscheinende Incentives erhebliche Geldbeträge berechnet, die bei ihrer Einlösung mit weiteren Folgekosten verbunden seien. Die Befragung stehe dabei im Hintergrund und diene lediglich als Türöffner, um eine Verkaufstätigkeit zu betreiben.
Wie schon in einem ähnlich gelagerten Fall aus 2018, der im April 2019 ebenfalls mit einer Rüge abgeschlossen wurde, ahndet der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung das standeswidrige Verhalten der Unternehmen PLANETEO RESEARCH GROUP und TLG TRAVEL GROUP LLC erneut mit einer öffentlichen Rüge. Der Rat habe sich u. a. für diese schärfste Sanktion entschieden, weil es sich um schwere wiederholte und systematische Verstöße gegen zentrale Berufsgrundsätze handle. Das vor einem Jahr gerügte Verhalten werde weiterhin nahezu unverändert fortgesetzt, damit bestehe auch künftig Weiterbegehungs- bzw. Wiederholungsgefahr.
Diese Sanktionsmaßnahme solle dazu beitragen, das notwendige Vertrauen in die Markt- und Sozialforschung zu erhalten und Schaden von ihr und von möglichen weiteren Befragungsteilnehmern abzuwenden. Außerdem werde der Vorgang den zuständigen Behörden in Deutschland angezeigt.
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