Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung - Beschwerdebilanz 2023
Berlin, 27. Juni 2024
Berlin, 26.06.2024 – Durch Prüfung von Beschwerden und konsequente Sanktionierung von Verstößen setzt sich der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung für die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln ein. Er steht damit für Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung und fördert so das Ansehen der Branche. 2023 hat der Rat sieben Beschwerden bearbeitet. Damit bewegt sich die Anzahl der Beschwerden in etwa auf dem Vorjahresniveau. Anders als im Vorjahr führte eine der Beschwerden zu einer veröffentlichten Rüge.
Im Jahr 2023 bearbeiteten die beiden Beschwerdekammern des Rates sieben Beschwerdefälle. In einem Beschwerdefall sprach der Rat aufgrund eines erheblichen Verstoßes gegen die allgemeinen Sorgfalts-pflichten von Markt- und Sozialforschern sowie gegen die Pflichten gegenüber dem Berufsstand eine Rüge an das Unternehmen „Phoenix Data Innovations“ aus. Das Institut aus Großbritannien zahlte ein Incentive für die Teilnahme an einer Online-Gruppendiskussion nicht aus und war darüber hinaus für die Beschwerdeführerin nicht erreichbar. Die weiteren Beschwerden betrafen die Nicht-Auszahlung von Incentives an Teilnehmende von Umfragen in Online-Panels, Uneinigkeiten bei der Abrechnung einer Interviewer-Vergütung und telefonische Umfragen. In einem Fall erfolgten trotz Ablehnung der Teilnahme an der Telefonumfrage weitere Kontaktversuche. Der andere Fall betraf eine aus Sicht der Beschwerdeführerin vorgetäuschte Umfrage zum Zweck des Verkaufs. Beschwerden aus dem Bereich telefonischer Umfragen sind weiterhin rückläufig, wenngleich die Wünsche nach Sperrung von Telefonnummern zunahmen. Insgesamt konnten alle Verfahren abgeschlossen werden. Sie endeten in all diesen Fällen mit einem Einstellungsbeschluss laut Beschwerdeordnung des Rates. Entweder, weil die Beschwerde nach deren Prüfung unbegründet oder eine hinreichende Ermittlung des Sachverhalts nicht möglich war bzw. die Beschwerde zurückgenommen wurde und es an grundsätzlicher Bedeutung fehlte, um das Verfahren fortzusetzen. In einem Fall war die Beschwerde unzulässig, da erforderliche Angaben zum Beschwerdegegner fehlten und dessen Identität nicht zu ermitteln war.
Die mit Hartmut Scheffler und Andreas Bruckert besetzte Servicestelle ist im dritten Jahr ihres Bestehens aktiv in die Prozesse des Rates integriert. Sie unterstützt vorrangig Beschwerdeführende bei der Abfassung von Beschwerden. Ziel ist es, die mögliche Hemmschwelle für die Einreichung von Beschwerden abzusenken. Damit soll dem oftmals ungleichen Kräfteverhältnis zwischen Beschwerdeführenden (häufig Privatpersonen) und Beschwerdegegnern (meist Unternehmen, die sich juristisch vertreten lassen) entgegengewirkt werden.
Zum Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung, von den Verbänden ADM, ASI, BVM und DGOF getragen, steht für Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung. Der Rat prüft auf Antrag Verstöße gegen die Berufsgrundsätze, Standesregeln oder Qualitätsstandards und kann begründete Verstöße sanktionieren, vom nicht-öffentlichen Hinweis bis hin zur schärfsten Sanktion, der veröffentlichten Rüge. An den Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung kann sich jede/r wenden, der sich als Befragte/r, Auftraggeber, Wettbewerber oder sonst unmittelbar Betroffene/r in ihren/seinen Rechten verletzt sieht.