
ADM-Datenschutzworkshop
Im Juli veranstaltete der ADM für seine Mitglieder einen virtuellen Datenschutzworkshop mit RAin Andrea Schweizer und RA Dr. Tscherwinka.
Der Workshop beschäftigte sich u.a. mit folgenden Themen:
- Bußgelder im Datenschutzrecht – das scharfe Schwert des EuGH (Abweichung vom deutschen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)) und aktuelle Beispiele von Bußgeldern
- Entwicklung der Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – Vergleich der Rechtsprechung und Auswirkungen
- Datenübermittlung ins Ausland und aus dem Ausland
- Urteil aus Österreich: Daten aus Visitenkarten für Direktwerbung
- Beauftragung von Firmen zur Rekrutierung von z. B. Panel- oder Befragungsteilnehmer*innen – Prüfpflichten und vertragliche Regelungen
- Rechtsprechung zur Auskunftspflicht des Arbeitgebers gemäß 15 DSGVO
- Verbot der entscheidungsgleichen Datenverarbeitung – der EuGH zu 22 DSGVO
- Löschung von Abmahnungen aus der Personalakte
- Unvereinbarkeit der Beauftragung als Datenschutzbeauftragte*r mit der Wahl zum Betriebsrat
- Aktuelle Auswahl arbeitsgerichtlicher Entscheidungen mit Bezug zum Datenschutzrecht
- Einsatz von Auftragsverarbeiter mit Bezug zu Daten von Beschäftigten (z.B. DATEV Onlinelohnabrechnung, Zeiterfassung, usw.) – Informationspflichten
- Entscheidungen zum EU Data Act
- EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz – AI ACT
Die Charts finden eingeloggte Mitglieder nun online.