Erste Gespräche mit Berliner Datenschutzbehörde zur Entwicklung eines Code of Conduct
Berlin, 18. Januar 2019
Vergangenen Freitag, den 18. Januar 2019, durfte der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. Vertreter der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in der ADM-Geschäftsstelle willkommen heißen.
Gemäß Artikel 40 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung können Verbände Verhaltensregeln definieren, die die DSGVO präzisieren. Aus diesem Grund diskutierten die Teilnehmer*innen über die mögliche Entwicklung von Verhaltensregeln in der Markt-, Meinungs- und Sozialforschung, die die ordnungsgemäße Anwendung der DSGVO in der Branche gewährleisten sollen. Die Gespräche zwischen dem ADM und der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sollen fortgesetzt werden.