ADM-Workshop zum Thema Datenschutz
Im Februar veranstaltete der ADM für seine Mitglieder einen Workshop mit Schwerpunkt auf der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer.
DetailsIm Februar veranstaltete der ADM für seine Mitglieder einen Workshop mit Schwerpunkt auf der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer.
DetailsAm 18. & 19. November 2021 fand das 30. Kolloquium “Von der Umweltstatistik zur nachhaltigen Entwicklung” des Statistischen Bundesamtes als hybride Veranstaltung statt. Videos der Vorträge und Diskussionen stehen Interessierten nun online zur Verfügung.
DetailsAm 22. November 2021 ging unsere Webinar-Reihe „Von Mitgliedern für Mitglieder“ in die nächste Runde. Diesmal hat das Unternehmen Civey seine Erhebungs- und Gewichtungsmethode vorgestellt.
DetailsIm März kam die Arbeitsgruppe “Nachhaltiges Wirtschaften” erstmalig zum einem Online-Treffen zusammen.
DetailsDer Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. hat dem Unternehmen Primus GmbH aus Konstanz nach Überprüfung von zwei eingegangenen Beschwerden zum gleichen Sachverhalt eine öffentliche Rüge erteilt.
DetailsDer ADM veranstaltet für seine Mitglieder in diesem Jahr verschiedene Online-Workshops zu Rechtsthemen. Der nächste Workshop findet am 9. Dezember statt. Eingeloggte Mitglieder können sich ab sofort anmelden.
DetailsGanz im Zeichen der Qualität stand die Mitgliederversammlung des ADM am 10. November 2021 – endlich wieder in Präsenz – in Berlin. Ein alter Schuh, mag man meinen, auf den der Verband aber neue Perspektiven wagte.
DetailsDiversity und Gender equality sind auch in der Marktforschungsbranche wichtige Themen. Um internationale Benchmarkdaten zu sammeln, führt das GRBN mit Unterstützung des ADM und marktforschung.de eine Umfrage zum Status-Quo in der Branche durch.
DetailsADM, BVM und DGOF loben auch in diesem Jahr Best of FAMS-Preis aus! Die drei Verbände möchten mit diesem Preis die Leistungen der Fachangestellten für Markt- und Sozialforschung honorieren.
DetailsDer Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bestätigt, dass es nicht gegen § 32 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes verstößt, wenn forsa vorm Tag der Bundestagswahl Ergebnisse von Befragungen veröffentlicht, denen als nicht gesondert ausgewiesener Bestandteil auch die Angaben von Briefwähler*innen über ihre bereits getroffene Wahlentscheidung zugrunde liegen.
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