ADM bedauert Entscheidung des Presserats
Berlin, 07. Dezember 2018 – Der ADM nimmt die Entscheidung des Presserates vom 4. Dezember 2018 mit großer Sorge zur Kenntnis. In Zeiten von Fake News und alternativen Fakten ist es wichtiger denn je, alle Standards der Markt- und Sozialforschung sowie der Medien aufrecht zu erhalten und zu leben. Hierzu gehört aus Sicht des ADM auch die gründliche Recherche von Umfragequellen.
Werden Stichproben so gebildet, dass Menschen auf Online-Seiten nach ihrer Meinung gefragt werden, kann eine solche Stichprobe nicht das Meinungsbild der Bevölkerung abbilden, sondern bestenfalls die Meinung der Nutzer*innen dieser Online-Seiten. „Für diese Erkenntnis benötigt man keine Statistikausbildung“, so ADM-Vorstandsvorsitzender Bernd Wachter. „Außerdem können solche Stichproben auch nicht durch Gewichtung bevölkerungsrepräsentativ werden.“
Nur eine korrekte Berichterstattung kann die Aussagekraft und die Grenzen von Umfragedaten aufzeigen und so für einen aufgeklärten Meinungsbildungsprozess in der Bevölkerung sorgen. ADM-Geschäftsführerin Bettina Klumpe ergänzt: „Von der Bevölkerung wird Medienkompetenz erwartet, dann ist es auch legitim von den Medien zu verlangen, Leserinnen und Leser korrekt zu informieren.“
Die Bezeichnung „repräsentativ“ ist an bestimmte Voraussetzungen bei der verwendeten Stichprobe geknüpft und kann nicht beliebig verwendet werden. Da der Begriff „Repräsentativität“ Befragungsergebnissen eine hohe Glaubwürdigkeit verleiht, müssen alle Beteiligten verantwortungsvoll mit dem Begriff umgehen. Wir sehen für uns und die anderen Branchenverbände – sowie für den Rat der Markt- und Sozialforschung – eine klare Verantwortung, dies jetzt und in Zukunft voranzutreiben. Der ADM wird deshalb weitere Schritte im Rahmen der Selbstregulierung aktiv unterstützen.