Der Datenschutzbeauftragte: Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen und Schutz von Verbraucherrechten
Berlin, November 2018
Gemeinsam mit weiteren Verbänden unterstützt der ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. das Positionspapier des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit dem Titel “Der Datenschutzbeauftragte: Wettbewerbsvorteil für deutsche Unternehmen und Schutz von Verbraucherrechten Positionspapier zur Benennungspflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten in kleinen und mittelständischen Unternehmen vom November 2018.
Auszug aus dem Positionspapier:
“Im Zuge der digitalen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft hat die Erfassung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten rasant an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung unterstreicht regelmäßig den herausragenden Stellenwert von Daten für die deutsche Wirtschaft. Sie sind mittlerweile zentraler Wettbewerbs- und Wachstumsfaktor für viele Unternehmen – nicht nur für Konzerne, sondern gerade auch für KMU. Vor dem Hintergrund fällt dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der rechtssicheren Datenverarbeitung der Unternehmen und dem Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen, also der Bürger und Beschäftigten, zu.”
Weitere Unterzeichner des Papiers sind:
- Stiftung Datenschutz
- GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT)
- DVD Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.
Das vollständige Positionspapier finden Sie auf unserer Website unter “politische Interessenvertretung” bzw. hier.