Markt-, Meinungs- und Sozialforscher sind an Meinungen interessiert, jedoch nicht daran, die geäußerten Meinungen einzelnen Personen zuordnen zu können. Zusätzlich zu den gesetzlichen Auflagen haben sich die Marktforscher im ICC/ESOMAR-Kodex und mit nationalen Richtlinien selbst verpflichtet, die Anonymität sowohl der Befragten als auch der Auftraggeber zu schützen. Dies ist wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Forschungsarbeit – aus rechtlicher Sicht, aber auch weil Menschen nur aus dieser Sicherheit heraus bereit sind, ihre wahren Meinungen mitzuteilen.
Die Markt- und Sozialforschungsinstitute müssen sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde als Stelle melden, die personenbezogene Daten verarbeitet und anonymisiert übermittelt. Zusätzlich müssen sie einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Datenschutzbeauftragte sorgen dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz im Institut eingehalten werden. Sie sind auch Ansprechpartner für Betroffene, sollten trotz allem einmal Datenschutzregeln vernachlässigt werden. Markt- und Sozialforschungsdaten dürfen nur so ausgewertet werden, dass kein Rückschluss auf einzelne befragte Personen möglich ist (Anonymisierungsgebot). Personenbezogene Daten werden auf keinen Fall weitergegeben.

