Wir sichern diese über einen Verhaltenskodex und eine Reihe von Richtlinien für unsere Arbeit ab.
Sollte dennoch der Verdacht aufkommen, ein Mitglied unserer Branche hätte sich falsch verhalten, steht der „Rat der Markt- und Sozialforschung“ als Beschwerdestelle zur Verfügung. An ihn können Beschwerden über solches Fehlverhalten gerichtet werden. Beschwerdeberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die sich durch das Verhalten eines Markt- und Sozialforschers als Befragter, Auftraggeber, Wettbewerber oder sonst unmittelbar Betroffener von einem Verstoß gegen die Berufsgrundsätze beschwert sieht. Beschwerdeberechtigt sind zudem Organisationen, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klagebefugt sind, sowie die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.