RAT DER MARKT- UND SOZIALFORSCHUNG (BESCHWERDESTELLE)

Wir sind uns bewusst, dass unsere Branche mit sensiblen Daten arbeitet. Deshalb gehören Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und der faire Umgang miteinander zu den Kernprinzipien unserer Arbeit.

Wir sichern diese über einen Verhaltenskodex und eine Reihe von Richtlinien für unsere Arbeit ab.

Sollte dennoch der Verdacht aufkommen, ein Mitglied unserer Branche hätte sich falsch verhalten, steht der „Rat der Markt- und Sozialforschung“ als Beschwerdestelle zur Verfügung. An ihn können Beschwerden über solches Fehlverhalten gerichtet werden. Beschwerdeberechtigt ist jede natürliche oder juristische Person, die sich durch das Verhalten eines Markt- und Sozialforschers als Befragter, Auftraggeber, Wettbewerber oder sonst unmittelbar Betroffener von einem Verstoß gegen die Berufsgrundsätze beschwert sieht. Beschwerdeberechtigt sind zudem Organisationen, die nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klagebefugt sind, sowie die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.

Politische Interessenvertretung ADM

Der Rat der Markt- und Sozialforschung wird getragen von den vier Branchenverbänden ADM, BVM, DGOF und ASI. Der Beschwerderat besteht aus zwei Kammern, die mit erfahrenen Personen aus der Branche besetzt sind. Sie beurteilen Beschwerden in einem geregelten Verfahren und Beschließen bei berechtigten Beschwerden angemessene Sanktionen. Diese reichen von einem Hinweis an den Beschwerten über eine öffentliche Rüge bis hin zur Meldung an zuständige Behörden.

Der Rat der Markt- und Sozialforschung ist damit eine effektive Instanz im Rahmen der Selbst- und Koregulierung unserer Branche. Er ersetzt jedoch ausdrücklich nicht die zuständigen Rechtsorgane der Bundesrepublik Deutschland.

Infos und Kontaktinformationen der Beschwerdestelle finden Sie auf der Websites des Rats der Markt- und Sozialforschung.