ADM-Webinar zum "Hinweisgeberschutzgesetz"
Ende 2019 ist die EU-Whistleblower-Richtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie soll Hinweisgebenden mehr Schutz garantieren. Unternehmen werden dazu verpflichtet, sichere Kanäle für die Meldung von Missständen einzurichten. Im Hinweisgeberschutzgesetz wird die EU-Richtlinie für Deutschland umgesetzt. Wir hatten in der ADM-Mitgliederversammlung im November darüber berichtet. Das Gesetz soll wahrscheinlich noch im Dezember 2022 verabschiedet werden. Drei Monate später tritt es dann in Kraft. Ein Kernpunkt des Gesetzes sind die internen und externen Meldestellen, die Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten einrichten müssen.
Im Webinar von RAin Andrea Schweizer wurde über das Gesetz und die daraus resultierenden Pflichten für Unternehmen berichtet. Folgende Fragen wurden u. a. geklärt: Welche Unternehmen müssen eine Meldestelle einrichten? Welche Voraussetzungen gelten für interne und externe Meldestelle? Wer kommt als Meldestelle in Betracht? Welche Übergangsfristen gibt es?