Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung rügt PHOENIX DATA INNOVATIONS LTD., Vereinigtes Königreich
Berlin, 3. Januar 2024
Berlin, 03.01.2024: Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e. V. hat dem Unternehmen PHOENIX DATA INNOVATIONS LTD. aus Birmingham (Vereinigtes Königreich) nach Prüfung einer eingegangenen Beschwerde eine öffentliche Rüge erteilt. Es wurde eine schwere Verletzungshandlung festgestellt.
Für die Teilnahme an einer Online-Gruppendiskussion wurde der Beschwerdeführerin ein lncentive in Höhe von 120 Euro versprochen. Die Auszahlung dieser Vergütung ist trotz mehrmaliger Anfragen unterblieben. Hinzu kommt, dass im Laufe dieses Klärungsprozesses Phoenix Data Innovations die Kommunikation mit der Beschwerdegegnerin abbrach. Im laufenden Beschwerdeverfahren war das Unternehmen für den Rat nicht erreichbar. Zudem finden sich auf der Webseite von Phoenix Data Innovations weder ein Impressum und noch die Namen der verantwortlichen Personen.
Es liegt gemäß Artikel 9 b, c und f des ICC/ESOMAR-Kodex ein erheblicher Verstoß gegen die allgemeinen Sorgfaltspflichten von Markt- und Sozialforschern sowie gegen die Pflichten gegenüber dem Berufsstand vor.
Für die Erteilung einer Rüge als schärfstes Sanktionsmittel sprach für den Beschwerderat:
1. Die finanzielle Schädigung der Teilnehmerin an einer Marktforschung aufgrund des ihr zustehenden jedoch nicht ausgezahlten Honorars.
2. Die Nichterreichbarkeit des Unternehmens für die Teilnehmerin.
3. Durch ein solches Verhalten wird dem Ansehen der deutschen Markt- und Sozialforschung in der Öffentlichkeit erheblicher Schaden zugefügt.
Basierend auf dem Regelwerk der deutschen Markt- und Sozialforschung richtet sich die Zuständigkeit des Rates entscheidend danach, dass das durchgeführte Forschungsprojekt von Phoenix Data Innovations in Deutschland stattgefunden hat, unabhängig vom Sitz des ausführenden Unternehmens. Bei Handlungen im Internet kommt es nicht ausschließlich auf den Firmensitz des Beschwerdegegners beziehungsweise auf den Standort des Servers an. Vielmehr ist die örtliche Zuständigkeit auch dann gegeben, wenn das beanstandete Verhalten – wie in diesem Fall – bestimmungsgemäß auf den deutschen Markt und deutsche Teilnehmer/innen ausgerichtet war.
Zum Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.
Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. wurde im Jahr 2001 gegründet und wird von den Verbänden ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V., ASI Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V., BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. und Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung – DGOF e.V. getragen. Seine Aufgabe ist es, für die Einhaltung ihrer Berufsgrundsätze und Standesregeln zu sorgen, indem er Verstöße dagegen sanktioniert. Damit steht der Rat für Redlichkeit und Qualität in der Markt- und Sozialforschung und stärkt so das Vertrauen der Allgemeinheit in die Branche.
Kontakt: Prof. Dr. Raimund Wildner, geschaeftsstelle@rat-marktforschung.de, Tel. +49 30 9203128-60