ADM-Rechtsthemenworkshop
Am 26. März veranstaltete der ADM für seine Mitglieder einen virtuellen Rechtsthemenworkshop mit RA Dr. Tscherwinka.
Der Workshop beschäftigte sich u.a. mit folgenden Themen:
I. Aktuelle Urteile zum Arbeitsvertragsrecht
- Kündigung nach Äußerungen in Chat-Gruppe
- Rückerstattung von Fortbildungskosten
- Wer muss beim Home-Office was beweisen ?
- Aussagekraft und Beweiskraft der AU- Bescheinigung
- Corona (auch im Arbeitsrecht nicht ohne Spätfolgen)
- Gerichtlicher Dauerbrenner : Urlaubsrecht.
II. Aktuelle Auswahl zum Betriebsverfassungsrecht
- Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein.
- Können die Betriebsparteien ihre Regelungszuständigkeiten über das Betriebsverfassungsgesetz hinaus eigenmächtig erweitern?
III. Aktuelle Entscheidungen zum Geschäftsführer
- Abberufung und variable Vergütung
- Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Urlaubsrecht
IV. Aus der gerichtlichen Praxis : Dürfen oder müssen Geschäftsführer und Mitarbeiter in Zivilprozessen als Partei oder Zeuge aussagen oder die Aussage verweigern?
- Zeugenpflichten
- Unterschied zwischen Zeugenvernehmung und Parteivernehmung
- Der Geschäftsführer als Partei
- Der ehemalige Geschäftsführer als Zeuge.
- Rollentausch von Partei zum Zeugen (und zurück)
- Mitarbeiter als Zeugen – unter Verpflichtung auf das Datengeheimnis oder vertraglichen (und nachvertraglichen) Geheimhaltungspflichten
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