Am 11. Juli veranstaltet der ADM für seine Mitglieder einen virtuellen Datenschutzworkshop mit RAin Andrea Schweizer und RA Dr. Tscherwinka.
Der Workshop beschäftigt sich u.a. mit folgenden Themen:
Bußgelder im Datenschutzrecht – das scharfe Schwert des EuGH (Abweichung vom deutschen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)) und aktuelle Beispiele von Bußgeldern
Entwicklung der Rechtsprechung zum immateriellen Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – Vergleich der Rechtsprechung und Auswirkungen
Datenübermittlung ins Ausland und aus dem Ausland
Urteil aus Österreich: Daten aus Visitenkarten für Direktwerbung
Beauftragung von Firmen zur Rekrutierung von z. B. Panel- oder Befragungsteilnehmer*innen – Prüfpflichten und vertragliche Regelungen
Rechtsprechung zur Auskunftspflicht des Arbeitgebers gemäß 15 DSGVO
Verbot der entscheidungsgleichen Datenverarbeitung – der EuGH zu 22 DSGVO
Löschung von Abmahnungen aus der Personalakte
Unvereinbarkeit der Beauftragung als Datenschutzbeauftragte*r mit der Wahl zum Betriebsrat
Aktuelle Auswahl arbeitsgerichtlicher Entscheidungen mit Bezug zum Datenschutzrecht
Einsatz von Auftragsverarbeiter mit Bezug zu Daten von Beschäftigten (z.B. DATEV Onlinelohnabrechnung, Zeiterfassung, usw.) – Informationspflichten
Entscheidungen zum EU Data Act
EU-Gesetz zur künstlichen Intelligenz – AI ACT
Das Webinar findet am 11. Juli von 13:30 bis 15:30 Uhr statt, ist exklusiv für ADM-Mitglieder und kostenlos.
Mitglieder können sich ab sofort online anmelden. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung einen Account in unserem internen Mitgliederbereich benötigen.

