Am 26. März veranstaltete der ADM für seine Mitglieder einen virtuellen Rechtsthemenworkshop mit RA Dr. Tscherwinka.
Der Workshop beschäftigte sich u.a. mit folgenden Themen:
I. Aktuelle Urteile zum Arbeitsvertragsrecht
Kündigung nach Äußerungen in Chat-Gruppe
Rückerstattung von Fortbildungskosten
Wer muss beim Home-Office was beweisen ?
Aussagekraft und Beweiskraft der AU- Bescheinigung
Corona (auch im Arbeitsrecht nicht ohne Spätfolgen)
Gerichtlicher Dauerbrenner : Urlaubsrecht.
II. Aktuelle Auswahl zum Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsvorsitzender darf kein Datenschutzbeauftragter sein.
Können die Betriebsparteien ihre Regelungszuständigkeiten über das Betriebsverfassungsgesetz hinaus eigenmächtig erweitern?
III. Aktuelle Entscheidungen zum Geschäftsführer
Abberufung und variable Vergütung
Geschäftsführer als Arbeitnehmer im Urlaubsrecht
IV. Aus der gerichtlichen Praxis : Dürfen oder müssen Geschäftsführer und Mitarbeiter in Zivilprozessen als Partei oder Zeuge aussagen oder die Aussage verweigern?
Zeugenpflichten
Unterschied zwischen Zeugenvernehmung und Parteivernehmung
Der Geschäftsführer als Partei
Der ehemalige Geschäftsführer als Zeuge.
Rollentausch von Partei zum Zeugen (und zurück)
Mitarbeiter als Zeugen – unter Verpflichtung auf das Datengeheimnis oder vertraglichen (und nachvertraglichen) Geheimhaltungspflichten

