Europäische Datenschutzbeauftragte diskutieren über Brexit
Bei einem No-Deal-Brexit ist Großbritannien ab dem 30. März 2019 a> aus Sicht der DSGVO als Drittland zu behandeln. Eine Übergangsfrist gibt es in diesem Fall nicht. Unternehmen und Behörden sollten also schnellstmöglich prüfen, ob sie die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen, um gesetzeskonforme Datentransfers nach Großbritannien durchzuführen, so der stellvertretende BfDI Jürgen H. Müller in einer Pressemitteilung.